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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Volltext
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Handlungsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htm
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Ausbildungsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes/der Kammer über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung)
- 1 aktuelles biometrisches Foto
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Voraussetzungen
Sie haben in Deutschland erfolgreich eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.
Antragsfrist 4 Wochen
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.02.2021
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde
FG Ausländerbehörde
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3012
(Herr Baumbach (FGL))
Ansprechpartner
Herr Marcel Zank
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3035 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Florian Weiß
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3031 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herrn Thomas Pietz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3019 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C114 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Kay Klinger
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3029 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Kelly Rose Possehl
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3032 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Sevins Demir
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3036 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Jennifer Schulz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3038 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Vivian Jerichow
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3034 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C 115 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Carina Schönberg
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3037 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C118 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Adi Abdulkarim
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3039 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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