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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
Volltext
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn
- es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn
- es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
- die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
- Bescheinigung des Arztes
Voraussetzungen
Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen
1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.05.2018
Zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Straßenverkehr
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3310
(Frau Sternberg (FGL))
Ansprechpartner
Frau Sandra Raeck
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3317 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B101 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Herr Marcel Scherlipp
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3316 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B101 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Herr Conrad Talg
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3318 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B102 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Marco Prieß
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3312 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B103 (LWL) |
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- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
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- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
Frau Karin Scharfschwerdt
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3313 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B101 (LWL) |
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- Verkehrszeichen - Entfernung
Herr Christian Schreiber
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3315 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B103 (LWL) |
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Herr Rene Malsy
Tel.: | 03871 722-3319 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B102 |
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alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Andre Meier
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3314 |
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