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Bauabsteckung
Volltext
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.
Handlungsgrundlage(n)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lageplan
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid
Fristen
je nach Vereinbarung
Formulare
formlos
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Dezernat 31
Fachlich freigegeben am
22.05.2019
Zuständige Stelle
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- sonstige Vermessungsbüros
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.