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Bauabsteckung

Volltext

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.

Handlungsgrundlage(n)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lageplan

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid

Fristen

je nach Vereinbarung

Formulare

formlos

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Dezernat 31

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständige Stelle

  • untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
  • sonstige Vermessungsbüros

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.