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Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
Volltext
Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 11 Absatz 2 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 17 Absatz 2 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Berufsqualifikation
- Formloser Antrag
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Entgelt für den Erlaubnisschein 40,00 EUR.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Erteilung des Dokuments
- Zahlung des Entgeltes
Bearbeitungsdauer
in der Regel 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Onlinedienst vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
Einspruch
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.05.2023
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft