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Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
Volltext
Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)
Erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Fristen
Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Rechtsbehelf
allgemeine Leistungsklage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.02.2022
Zuständige Stelle
Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.
30.01 Ordnung und Meldewesen
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Herr Marco Hahn
Ordnungsamt, Verkehrsangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-311 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 008 |
Zuständig für :
- Wilden Müll melden
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.