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Eintragung in das Handelsregister beantragen

Volltext

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsaches sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben. 

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin. 

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz (BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet. 
  • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) 

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtlichen Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen. 

Fristen

Keine. 

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

11.09.2024

Zuständige Stelle

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl. 

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft.

Ansprechpunkt

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl.

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft.