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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
Volltext
Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung Büchsenmacher-Handwerk oder Ausnahmegenehmigung
Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
Grundriss der Räumlichkeiten
Lageplan der Räumlichkeiten
Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zur Waffenherstellung
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie sind volljährig, besitzen die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffengewerberechts M-V, in Kraft getreten am 01.02.2017.
So beträgt nach Tarifstelle 100.1 die Gebühr für die Waffenherstellungserlaubnis 107 bis 3.000 Euro
Verfahrensablauf
Zuständig ist die für den Geschäftssitz zuständige Waffenbehörde der Landkreise / kreisfreien Städte in M-V.
Bearbeitungsdauer
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Fristen
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Formulare
Formulare erhalten sie bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Landkreises / Ihrer Kreisfreien Stadt oder im Internet.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.12.2023
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpunkt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde.
Unterstützende Institutionen
Es unterstützen die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.
Bemerkungen
keine
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenschein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr