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Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
Volltext
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus.
Eine erneute Anzeige wird erforderlich, wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (z. B. Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen) oder der Verkauf eingestellt wird.
Für jede Verkaufseinrichtung muss eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen bestellt werden, die als Aufsichtspersonen für den Verkauf und/oder die Aufbewahrung tätig werden. Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation zu bestellen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen Angaben zur Leitung der Verkaufsstelle/Filiale sowie zur verantwortlichen Person machen.
Fristen
Die Anzeige muss zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit erstattet werden.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Ordnungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städten.
Hinweise (Besonderheiten)
Kleine Mengen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 dürfen genehmigungsfrei aufbewahrt werden. Wenn Sie Mengen darüber hinaus aufbewahren möchten, benötigen Sie eine Genehmigung gemäß § 17 Sprengstoffgesetz.
Wenn Sie die nach § 14 Sprengstoffgesetz erforderlicher Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.08.2018
Zuständige Stelle
Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenschein beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr