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Grundstücksmarktbericht einsehen
Volltext
Sie können den Grundstücksmarktbericht beantragen. Ein Grundstücksmarktbericht gibt einen Überblick über das Marktgeschehen in dem Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses. Der Grundstücksmarktbericht ist das Ergebnis der Auswertung sämtlicher Vertragsvorgänge über Immobilien durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie können im Grundstücksmarktbericht die Umsatzzahlen des Berichtsjahres die Umsatzentwicklung, das Preisniveau und die Preisentwicklung nach Grundstücksarten finden. Weiter enthält der Grundstücksmarktbericht sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren.
Grundstücksmarktbericht des Landkreises Ludwigslust-Parchim, finden Sie [hier].
Grundstücksmarktbericht der Landeshauptstadt Schwerin, finden Sie [hier].
Handlungsgrundlage(n)
- § 199 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Gutachterausschusslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GutALVO M-V)
- Tarifstelle 3 der Gutachterausschusskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GAKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Digitale Version zum Download: kostenfrei
- Druckausgabe: EUR 30,00 - 60,00
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich ein gedrucktes Exemplar des Grundstücksmarktberichtes bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie den Grundstücksmarktbericht per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Bearbeitungsdauer
Digitale Versionen der Grundstücksmarktberichte sind kostenfrei sofort verfügbar.
Gedruckte Exemplare werden per Post versandt. Die Bearbeitung der Antragstellung kann einige Tage dauern.
Fristen
keine
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Landesgrundstücksmarktbericht können Sie beim Landesamt für innere Verwaltung beziehen.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.05.2022
Zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Ansprechpunkt
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses