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Hauptwohnung abmelden
Volltext
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie ins Ausland verziehen. Abmeldepflichtig sind Sie auch dann, wenn Sie eine Ihrer Wohnungen im Inland aufgeben (zum Beispiel eine Nebenwohnung), ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.
Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, also aus einer Wohnung ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 BMG (Anmeldung, Abmeldung)
- § 23 Absatz 5 BMG (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 24 Absatz 2 BMG (Datenerhebung, Meldebestätigung)
- § 25 BMG (Mitwirkungspflicht der meldepflichtigen Person)
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Weiterführende Informationen
Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.06.2019
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle ist die für Ihre Wohnung zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Claudia Grüttner
Tel.: | 03863 5454-326 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 030 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 032 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ausweispflicht
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Personalausweis abholen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Hauptwohnung abmelden
- Wohnung anmelden
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
- Nebenwohnung abmelden
- Fundsache Status abfragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Führungszeugnis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
Frau Paula-Marie Schieritz
Position: Sachbearbeiter/in
Tel.: | 03863 5454-324 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 036 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 037 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 031 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 035 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Caroline Dehl
Position: Sachbearbeiter/in
Terminvergabe Bürgerservice & Empfang
Tel.: | 03863 5454-344 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Frau Daniela Dauck
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-336 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 015 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.