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Jagdschein: Änderung beantragen
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.
Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:
- Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
- Jagdschein
Für die Eintragung von entgeltlichen Erlaubnisscheinen müssen Sie den Erlaubnisschein vorlegen.
Für die Eintragung von Pachtflächen müssen Sie den Pachtvertrag vorlegen.
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Bearbeitungsdauer
maximal eine Woche
Fristen
Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Herr Axel Paul
Position: SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3028 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 251 (PCH) |
Zuständig für :
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
Frau Elfi Kaben
Tel.: | 03871 722-3027 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
Herr Michél Krüger
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3033 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
Frau Brigitte Bliemeister
Tel.: | 03871 722-3026 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 252 (PCH) |
Zuständig für :
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr