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Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
Volltext
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungs-motoranlage betreiben, müssen Sie zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer oder einem anerkannten Sachverständigen ermitteln lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 20 Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV)
- § 21 Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Abteilung Abt.5
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Ansprechpartner
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
Zuständig für :
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Emissionsschutz: Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie vorlegen
- Immisionsschutz: Genehmigung für die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Immissionsschutz-Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
- Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung Überprüfung
- Änderung einer bereits durch Planfeststellung oder Plangenehmigung zugelassenen Deponie oder ihres Betriebes beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln
- Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Betrieb oder Inbetriebnahme der Feuerungsanlage anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
- Emissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
- Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht anzeigen
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen anzeigen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen