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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Volltext
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.10.2013
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
- Frau Karin Scharfschwerdt
- Herr Andreas Steuck
Anmerkung: Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit.
Zuständige Mitarbeiter für Ämter/Städte:
Herr Marco Prieß:
- Stadt Boizenburg/Elbe
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Zarrentin
- Amt Wittenburg
- Stadt Hagenow
- Amt Hagenow-Land
Herr Kevin Scheer:
- Stadt Lübtheen
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Grabow
- Stadt Ludwigslust
- Amt Ludwigslust-Land
Herr Andre Meier:
- Amt Stralendorf
- Amt Banzkow
- Amt Crivitz
- Amt Ostufer Schweriner See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Herr Christian Schreiber:
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland
- Amt Eldenburg Lübz
- Amt Plau am See
- Amt Goldberg-Mildenitz
Ansprechpunkt
abhängig von der Organisationsstruktur