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Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen
Volltext
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:
- Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
- Tag der Bestellung,
- Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
- Anschrift der beruflichen Niederlassung,
- berufliche Zusammenschlüsse,
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 45 und fortfolgende, Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 11 Steuerberatergesetz (StBerG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 76 Absatz 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Fachlich freigegeben durch
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.12.2018
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.