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Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) (Hort Cambs & Leezen)

Wir sind das moderne Amt Crivitz, umgeben von der vielseitigen Natur Mecklenburgs zwischen dem Naturpark Sternberger Seenland, der Lewitz, dem Schweriner See und in der unmittelbaren Nähe der Landeshauptstadt Schwerin gelegen.

Die Stelle des staatlich anerkannten Erziehers (m/w/d) im Hort Cambs ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 25 Stunden/Woche befristet bis zum 31.07.2025 zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in unseren Horten Leezen und vorwiegend in Cambs. Im Hort Cambs werden zur Zeit ca. 130 Kinder im Alter von 6 - 10 Jahren betreut.

Wir bieten:

  • ein aufgeschlossenes und freundliches Erzieherteam,
  • interessante und vielfältige Arbeitsaufgaben,
  • ein hohes Maß an Eigenverantwortung,
  • Vergütung nach TVöD,
  • betriebliche Zusatzversorgung.

Ihre Aufgaben:

  • Förderung der Kinder entsprechend ihrer individuellen Besonderheiten,
  • Stärkung der Kompetenzen jedes einzelnen Kindes,
  • Elterngespräche, Organisation und Durchführung von Elternversammlungen.

Ihre Voraussetzungen:

  • eine staatliche Anerkennung zum Erzieher (m/w/d), oder eine vergleichbare pädagogische Berufsausbildung nach dem §2 Absatz 7 i.V.m. §13 KiföG M-V
  • organisatorisches Geschick, selbständiges Arbeiten, Flexibilität, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Loyalität, Verantwortungsbewusstsein, Engagement
  • Führerschein Klasse B.

Ihrer aussagekräftigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise sowie Zeugnisse) als PDF-Datei sehen wir bis zum 05.01.2025 per E-Mail mit dem Kennzeichen 2024 GKZ_20/18 gespannt entgegen.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie HIER.