Was machen Schiedsleute?
Die Schiedsleute sind u. a. zuständig für Konflikte im Nachbarschaftsrecht, bei Beleidigungen, Verleumdungen, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. Sie sind unparteiisch, verschwiegen und ihr Ziel ist es, die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Im Unterschied zum Gericht fällen Schiedsleute kein Urteil. Es gibt somit weder "Gewinner" noch "Verlierer", sondern es wird der Abschluss eines in die Zukunft gerichteten einvernehmlichen Vergleichs zwischen den streitenden Parteien, angestrebt, also am Ende ein „win-win“ – Ergebnis.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anrufung der regional zuständigen Schiedsstelle in vielen Fällen zwingende Voraussetzung für eine anschließende Klageerhebung vor Gericht. Nur dann, wenn keine Einigung im Schiedsverfahren erfolgt ist, kann das Gericht eingeschaltet werden. Schiedsverfahren tragen somit nicht nur zur Wahrung des nachbarlichen Friedens bei, sondern auch zur Entlastung der Gerichte. Zudem liegen die Kosten deutlich unter denen von Gerichtsverfahren. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, aber durchaus zulässig. Da Schiedsverfahren i. d. R. innerhalb von maximal einem Monat nach der Anrufung beendet werden, liegt im deutlich geringeren Zeitbedarf ein weiterer Vorteil gegenüber oft langwierigen Gerichtsverfahren.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Anträge auf Schlichtung können persönlich, telefonisch oder schriftlich an die zuständigen Schiedsleute gerichtet werden. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch nähere Auskünfte zum Ablauf der Verfahren.