Der Einsatz des Europäischen Sozialfonds zielt schwerpunktmäßig darauf ab, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes zu unterstützen, mehr attraktive und werthaltige Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer zu schaffen, die soziale Teilhabe zu stärken und so zum Leitziel des Landes beizutragen, die Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Dies beinhaltet Investitionen in die schulische Bildung, die berufliche Ausbildung und Weiterbildung zur Entwicklung von Wissen und Innovation im Land. Gleichzeitig sollen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf neue Zugänge zu Bildung und Arbeit eröffnet und damit Armutsrisiken reduziert werden.
Von 2014 bis 2020 erhält Mecklenburg-Vorpommern 384,6 Millionen Euro aus dem ESF. Diese Mittel werden entsprechend dem Operationellen Programm in drei Schwerpunktbereichen (sogenannten Prioritätsachsen) eingesetzt:
1. Nachhaltige und hochwertige Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte
Die Maßnahmen in diesem Bereich dienen der Erhöhung der Anpassungsfähigkeit und Innovationskraft von Unternehmen und Beschäftigten. Dies umfasst unter anderem die Unterstützung von Existenzgründungen, die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, Unternehmerinnen und Unternehmern, die Unterstützung von Forscherinnen und Forschern und die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Dafür sind rund 29 % der ESF-Mittel vorgesehen.
2. Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung
Ziel der Förderung ist die nachhaltige Integration von benachteiligten jungen Menschen und von Langzeitarbeitslosen. Dafür sollen Hindernisse auf dem Weg zur Berufsbildung und zur Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt beseitigt werden. Auch Projekte zur Stärkung der Schlüsselqualifikationen im Bereich Demokratie und Toleranz werden unterstützt. Für diese Maßnahmen stehen rund 28 % der ESF-Mittel zur Verfügung.
3. Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen im Schulbereich, die im Rahmen des inklusiven Lernens möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen sollen, Schulabschlüsse und die notwendigen Kompetenzen für eine spätere Berufsausbildung zu erwerben. Damit sollen die Schulabbrecherquote gesenkt und der Übergang in das Arbeitsleben erleichtert werden. Dafür sind rund 39 % der ESF-Mittel vorgesehen.