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Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
Volltext
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Sachgebiet Steuern
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Ansprechpartner
Herr Claus-Günther Clausen (Steuern)
Position: Sachbearbeiter
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Banzkow, Demen, Friedrichsruhe, Bülow, Tramm, Zapel.
Tel.: | 03863 5454-201 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Janet Dobbertin (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Plate, Sukow, Gneven, Crivitz (Gewerbesteuer).
Tel.: | 03863 5454-202 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Ines Schlottmann (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Leezen, Pinnow, Cambs und Langen Brütz.
Tel.: | 03863 5454-203 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Lisa Marie Söllner (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Barnin, Crivitz (allg. Steuern), Dobin am See, Raben Steinfeld.
Tel.: | 03863 5454-204 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.