Adresse
Als Wahlhelfer verpflichtet werden
Volltext
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.
Beispiele für eine Ablehnung:
- Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
- dringende berufliche Gründe
- Krankheit
- Behinderung
- Altersgründe
Handlungsgrundlage(n)
- § 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- §§ 7, 11 bis 13 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
- §§ 12, 14 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V)
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.06.2022
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.
Ansprechpunkt
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
50 Wirtschaftsamt
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Wirtschaftsamt aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Vergabestelle aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Wahlen aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Ansprechpartner
Herr Tobias Liebig (Vergabe)
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-504 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 032 |
Frau Carmen Krooß
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-500 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 112 |
Zuständig für :
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Ergebnis feststellen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Zulassung, Änderung und Rücknahme des Landtagswahlvorschlags beantragen
- Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren
- Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen
- Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen
- Seniorenpass beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Beteiligung an der Landtagswahl anzeigen und diese Anzeige prüfen
- Kurabgabe
- Eine Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Landtagswahl
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen
- Kommunalwahl: Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
Frau Carola Franz (Kultur & Tourismus)
Position: Sachbearbeiter/-in
Tel.: | 03863 5454-505 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 111 |
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.