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Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
Volltext
Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.
Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:
- den Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulung) angeben,
- die Unterrichtspläne für die Erstschulung und Auffrischungsschulung auf Grundlage der IHK-Kurspläne,
- den Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile wie Ausbildungs- und Feuerlöschort,
- die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegezeiten zum und vom Ort der Schulung für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtseinheiten hinzugerechnet),
- die Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes,
- die Art der Unterrichtform (methodisch-didaktische Anforderungen),
- die Kennzeichnung der praktischen Teile,
- die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte sowie die Nachweise der Befähigung zur erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse durch entsprechende Zeugnisse/Nachweise/Bescheinigungen,
- das vorhandene Lehrmaterial,
- die Schulungsstätte und deren Ausstattung.
Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.
Die zuständige IHK nimmt Ihre Räumlichkeiten und die Lehrmaterialien in Augenschein. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um gegebenenfalls Termine für eventuell erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätigt. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Abs. 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- § 14 Abs. 3 Nr 1 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Erforderliche Unterlagen
- Kurspläne/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
- Stundeneinteilung (mit Pausen)
- zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
- Art des Unterrichts (zum Beispiel Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
- Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Eignung
- beruflicher Werdegang
- Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
- Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
- Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
- Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (in Tanks und anders als in Tanks)
- Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte (Straßenverkehr)
- Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
- Genehmigung des Inhabers der Schulungsstätte für die Schulungsdurchführung
- Genehmigung des Inhabers der Örtlichkeit für Feuerlöschübungen
- Bereitschaftserklärung der Besitzer von notwendiger Technik für praktische Ausbildungsteile zur Nutzung für die Ausbildung
Voraussetzungen
- Lehrplan entsprechend der von der IHK vorgegebenen Kurspläne
- geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, auch für vorgeschriebe praktische Übungen
- geeignetes Unterrichtsmaterial
- qualifiziertes Lehrpersonal
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Verfahrensablauf
Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
- Vertreter der IHK besuchen die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
- Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.
Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Formulare
- Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)
Weiterführende Informationen
Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.
Allgemeine Informationen rund um das Thema Gefahrgutfahrer wie Musterkurspläne finden Sie auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK):
Rechtsbehelf
- in einigen Bundesländern: Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Anerkennung / Nicht-Anerkennung.
Fachlich freigegeben durch
Deutsche Industrie- und Handelskammer
Fachlich freigegeben am
20.08.2024