Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Volltext
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).
Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
30.02 Bürgerservice
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Claudia Grüttner
Tel.: | 03863 5454-326 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 030 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 032 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ausweispflicht
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Personalausweis abholen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Hauptwohnung abmelden
- Wohnung anmelden
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
- Nebenwohnung abmelden
- Fundsache Status abfragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Führungszeugnis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
Frau Paula-Marie Schieritz
Position: Sachbearbeiter/in
Tel.: | 03863 5454-324 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 036 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 037 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 031 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 035 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Caroline Dehl
Position: Sachbearbeiter/in
Terminvergabe Bürgerservice & Empfang
Tel.: | 03863 5454-344 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Frau Daniela Dauck
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-336 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 015 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.