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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit: Verlängerung beantragen
Volltext
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen befristet für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt worden ist. Sie können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert wurden, auch weiterhin vorliegen. Ein Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn der Höchstzeitraum von 3 Jahren noch nicht ausgeschöpft worden ist.
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Selbständige Tätigkeit (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur verlängert werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde abhängig.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Die Aufenhaltserlaubnis zuzüglich eventueller Verlängerungen sind auf einen Höchstzeitraum von 3 Jahren begrenzt.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage.
Kosten
Gebühr: EUR 93,00 bis 96,00
FG Ausländerbehörde
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3012
(Herr Baumbach (FGL))
Ansprechpartner
Herr Marcel Zank
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3035 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Florian Weiß
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3031 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herrn Thomas Pietz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3019 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C114 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Kay Klinger
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3029 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Kelly Rose Possehl
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3032 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Sevins Demir
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3036 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Jennifer Schulz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3038 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Vivian Jerichow
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3034 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C 115 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Carina Schönberg
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3037 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C118 (LWL) |
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alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Adi Abdulkarim
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3039 |
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Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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