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Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Volltext
Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
einzelfallabhängig
Voraussetzungen
- es liegen besondere Gründe vor
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
- es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
- vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
- es ist ein Einzelfall gegeben
Verfahrensablauf
Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
- Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft.
- Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 30,00 - 150,00
Fristen
keine
Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.11.2023
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
FG Ausländerbehörde
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3012
(Herr Baumbach (FGL))
Ansprechpartner
Herr Marcel Zank
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3035 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Florian Weiß
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3031 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herrn Thomas Pietz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3019 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C114 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Kay Klinger
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3029 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Kelly Rose Possehl
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3032 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Sevins Demir
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3036 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Jennifer Schulz
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3038 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Vivian Jerichow
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3034 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C 115 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Carina Schönberg
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3037 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C118 (LWL) |
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Herr Adi Abdulkarim
Position: Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde
Tel.: | 03871 722-3039 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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