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Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
Volltext
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.06.2021
Zuständige Stelle
Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)
30.01 Ordnung und Meldewesen
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Herr Marco Hahn
Ordnungsamt, Verkehrsangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-311 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 008 |
Zuständig für :
- Wilden Müll melden
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.