Diagnosemaßnahmen Bewilligung
Volltext
Mit Diagnosemaßnahmen lässt sich im Vorfeld Ihre berufliche Leistungsfähigkeit feststellen. Das hilft Ihnen bei der beruflichen Orientierung.
Maßnahmen zur Eignungsabklärung
Eine Eignungsabklärung kann sinnvoll sein, wenn Ihre berufliche Eignung unklar ist, zum Beispiel weil Sie noch keine beziehungsweise lediglich eine geringfügige berufliche Orientierung haben und Unterstützung bei ihrer Berufswahl benötigen.
Im Vorfeld einer konkreten Förderleistung wird damit eine fundierte Einschätzung Ihrer Eignung für einen Beruf beziehungsweise ein Berufsfeld getroffen.
Ihre Interessen und Neigungen sowie Ihre kognitive, psychische und physische Leistungsfähigkeit werden dabei berücksichtigt. Dies hilft Fehlentwicklungen zu vermeiden wie zum Beispiel Ausbildungs- oder Umschulungsabbrüche. Zur Beurteilung Ihrer beruflichen Eignung ist es notwendig, Ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und im Verhältnis zu den beruflichen Anforderungen zu betrachten.
Die Eignungsabklärung dauert bis zu 3 Monate und findet in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt. Die technische Ausstattung entspricht den Anforderungen und dem Ausstattungsstandard wie bei den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Falls erforderlich, können betriebliche Praxisanteile zeitlich begrenzt auch in Betrieben erfolgen, mit denen die Einrichtung zusammenarbeitet.
Maßnahmen zur Arbeitserprobung
Eine Arbeitserprobung kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits einen eindeutigen Berufswunsch haben, aber Ihre berufliche Eignung hierfür noch unklar ist.
Ziel der Arbeitserprobung ist es, Ihre berufliche Eignung für ein bestimmtes Berufsziel zu klären. Sie können während der Arbeitserprobung typische Tätigkeiten und Arbeitsabläufe eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenlernen. Durch Ausprobieren der beruflichen Tätigkeit finden Sie Ihre Stärken und Entwicklungspotenziale heraus.
Die Arbeitserprobung dauert bis zu 4 Wochen und findet in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt. Die technische Ausstattung entspricht den Anforderungen und dem Ausstattungsstandard wie bei den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Maßnahmen zur "Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM)
Diese Diagnosemaßnahme ist speziell darauf ausgerichtet festzustellen, ob Sie mit Ihrem individuellen Leistungspotenzial eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können oder ob Ihre Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht beziehungsweise noch nicht ausreicht.
Die Diagnosemaßnahme ist in 2 Phasen unterteilt, die aufeinander aufbauen. Beide Phasen dauern zusammen maximal 12 Wochen.
Eignungsanalyse (Phase 1)
Fachleute prüfen in Einzeltests und Einzelerprobungen sowie durch Beobachtungen in der Gruppe Ihre individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihre Motivation.
Kommen die Fachleute zum Ergebnis, dass Ihre Leistungsfähigkeit nicht für einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreicht, endet diese Maßnahme. Sie bekommen dann als weiterführende Förderung eventuell Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich empfohlen.
Betriebliche Erprobung (Phase 2)
Zeigt sich in der ersten Phase, dass Sie ein Potenzial für einfache Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, beginnt die zweite Phase.
In der zweiten Phase arbeiten Sie in einem oder mehreren Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie müssen zeigen, dass Sie auch steigende Anforderungen und wechselnde Belastungen gut bewältigen können. Die teilnehmenden Betriebe erhalten von den Anbietern der Maßnahme vorab eine Beratung, um ein für Sie persönlich geeignetes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Übergreifende Leistungen aller Diagnosemaßnahmen
Während Sie an einer der 3 Maßnahmen teilnehmen, bekommen Sie eine sozialpädagogische und psychologische Begleitung.
Am Ende dokumentiert ein Abschlussbericht Ihr persönliches Leistungsvermögen. Darin steht auch, ob und gegebenenfalls welche Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen und mit welcher konkreten Unterstützungsleistung Sie in die Berufswelt integriert werden können.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Agentur für Arbeit bespricht mit Ihnen auf Grundlage der Diagnose die möglichen weiterführenden Förderungen.
Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie die Kosten, die während Ihrer Teilnahme entstehen. Während der Diagnosemaßnahme sind Sie grundsätzlich kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erfüllen, bekommen Sie diese Leistungen während der Teilnahme weiterhin gezahlt. Übergangsgeld erhalten Sie nur dann, wenn Sie wegen der Teilnahme an der Maßnahme kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 112 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
- § 49 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 65 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 139 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
- Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich verringert.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Die vorhandenen Erkenntnisse reichen noch nicht aus, um zu beraten und zu entscheiden, welche Förderung geeignet ist, um Ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie benötigen Unterstützung bei der beruflichen Orientierung beziehungsweise ist es notwendig, Ihr individuelle Leistungspotenzial zu untersuchen und festzustellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Damit Sie an einer Diagnosemaßnahme teilnehmen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch vereinbaren sie gemeinsam, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder eine Arbeitserprobung notwendig ist.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung für Sie sinnvoll ist, werden Sie bei einem Anbieter angemeldet, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Steht Ihr Termin für den Start der Maßnahme fest, werden Sie darüber informiert.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 49 SGB IX
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 112 SGB III
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Merkblatt 12)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
27.04.2023
Fristen
Widerspruchsfrist (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.) : 1 Monat(e)