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Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Volltext
Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.
Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.
FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG
Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)
Handlungsgrundlage(n)
- § 77 Abs. 2 und 3 Personenstandsgesetz (PStG) (Fortführung der Familienbücher)
- Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa (Kostenverordnung Innenministerium - IMKostVO M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
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Fachlich freigegeben am
11.02.2019
Zuständige Stelle
das Standesamt der Eheschließung
Verfahrensablauf
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Formulare
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Hinweise (Besonderheiten)
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