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Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Volltext
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Handlungsgrundlage(n)
- § 29 Waffengesetz (WaffG)
- § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Versender- oder Empfängermitgliedstaat,
- Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder des Verbringers,
- Angaben über die Waffen oder über die Munition,
- Angaben zur Lieferanschrift,
- Angaben über die Art und Weise der Verbringung.
Ob weitere Unterlagen mitzubringen sind, ist vorher mit der zuständigen Stelle zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.
Voraussetzungen
- Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
- Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
- Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
- Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 bis 120,00 Euro gemäß Kostenverordnung Innenministerium an.
Bearbeitungsdauer
6 Wochen
Fristen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, z.B. als Sportschütze oder Jäger.
In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (vergl. § 34 WaffG), dem Zoll oder der Bundespolizei (vgl. § 33 WaffG)
Vor dem Verbringen von Waffen in einen anderen Staat ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die dort geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Hierzu stehen die jeweiligen Botschaften/ Konsulate zur Verfügung. Unabhängig von den waffenrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.01.2021
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt oder der Landrat / die Landrätin des Landkreises, in deren / in dessen Gebiet sich der Antragsteller aufhält oder aufhalten will.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr