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Erstmaliges Tätigwerden als auswärtige Gesellschaft in M-V bei der Architektenkammer M-V anzeigen
Volltext
Die Berufsbezeichnungen Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in sind geschützte Berufsbezeichnungen. Sie dürfen im Namen oder in der Firma einer auswärtigen Gesellschaft nur geführt werden, wenn die Gesellschaft als auswärtige Gesellschaft hierzu berechtigt ist.
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V)
- Gebührensatzung der Architektenkammer M-V
Erforderliche Unterlagen
Für die Anzeige des erstmaligen Erbringens von Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern durch auswärtige Gesellschaften sind Unterlagen nur dann erforderlich, wenn die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern den Nachweis bestimmter Voraussetzungen verlangt.
Voraussetzungen
Gesellschaften, die ihren Sitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, dürfen in ihrer Firma oder in ihrem Namen die Berufsbezeichnungen Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in, Wortverbindungen mit diesen Berufsbezeichnungen oder ähnliche Berufsbezeichnungen führen, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind, diese oder vergleichbare Berufsbezeichnungen in ihrer Firma oder in ihrem Namen zu führen.
Die auswärtigen Gesellschaften haben das erstmalige Erbringen von Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern vorher der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn die Gesellschaft bereits in ein entsprechendes Verzeichnis bei einer anderen Architektenkammer in einem Land der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Anzeige bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer
6 bis 12 Wochen
Fristen
keine
Formulare
Die Anzeige des erstmaligen Erbringens von Leistungen auswärtiger Gesellschaften ist formlos möglich.
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.11.2019
Zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Ansprechpunkt
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr