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Fachschule für Agrarwirtschaft: Aufnahme beantragen
Volltext
Die Ausbildung an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einjähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Jahr oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
Die Ausbildung an der Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer erfolgt in der Regel in Vollzeitform und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Sie dauert bei Ganzjahresunterricht zwei Jahre oder bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
Es können Bildungsgänge mit folgenden Abschlüssen angeboten werden:
Bildungsgang/Dauer
- Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: ein Jahr
- Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung: zwei Jahre
Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:
- mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
- ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
- den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Handlungsgrundlage(n)
- Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)
- Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Fachschule für Agrarwirtschaft (Fachschulverordnung für die Agrarwirtschaft - FSVO-AW M-V)
Erforderliche Unterlagen
Nachweise:
- mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer bzw. mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer,
- ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
- den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Voraussetzungen
Die Aufnahme in die Fachschule setzt voraus:
- mindestens die Berufsreife für die Fachschule mit einjähriger Ausbildungsdauer und mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss für die Fachschule mit zweijähriger Ausbildungsdauer;
- ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
- den erfolgreichen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Antragstellung (nebst Einreichung erforderlicher Unterlagen) – Entscheidung über Aufnahme (bei Nichterfüllung entscheidet die Fachaufsichtsbehörde)
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Fristen
Antragstellung bis 30.06. für Aufnahme im laufenden Jahr
Formulare
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.02.2022
Zuständige Stelle
Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern "Johann Heinrich von Thünen"
Bockhorst 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843 264300
Telefax: 03843 212536
E-Mail: post-gue@fs.mv-regierung.de