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Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme
Volltext
Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen.
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr -FeV-
- Straßenverkehrsgesetz -StVG-
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten -OWiG-
Erforderliche Unterlagen
Führerscheinabgabe
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit.
Führerscheinrückgabe
Bitte bringen Sie das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinrückgabe mit. Sofern ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll, benötigt dieser Ihre schriftliche Vollmacht.
Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
Verlust
Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Voraussetzungen
Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
grundsätzlich gebührenfrei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.02.2018
Zuständige Stelle
der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Verkehrsüberwachung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19370 Parchim, Stadt
Postfach: Postfach 12 63
Telefon:
+49 3871 722-3700
(Frau Davids (FDL))
03871 722-3701
(N. N.)
Ansprechpartner
Herr Fischer
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3729 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 434 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Dehmel
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3715 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 451 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Tack
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3728 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 435 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Haase
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3727 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 452 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Günther
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3721 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 449 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Hehr
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3725 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 446 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Fengler
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3720 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 449 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Rautenberg
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3723 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 449 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Thomas Ufert
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3719 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 447 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Brennicke
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3705 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 438 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Schulz
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3704 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 438 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Seidel
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3703 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 443 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Häring
Position: SB Verkehrsordnungswidrigkeiten / stellvertret. Leiterin
Tel.: | 03871 722-3702 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 440 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Hochleiter
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3717 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 447 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Laesch
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3718 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 448 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Herrmann
Position: Sachbearbeiter/-in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: | 03871 722-3706 |
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Raum: | 438 (PCH) |
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alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr