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Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Volltext
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Handlungsgrundlage(n)
- § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.07.2023
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Ansprechpartner
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 03871 115 |
Zuständig für :
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen: Genehmigung beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen: Genehmigung beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung neu wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
- Fahrerkarte Erneuerung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr