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Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Volltext
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen.
Hinzu kommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Hinweise (Besonderheiten)
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.10.2024
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde