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Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Handlungsgrundlage(n)
- Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]
- § 3 a Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V)
- § 3 a Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Erforderliche Unterlagen
- Registrierter Fischereibetrieb
Voraussetzungen
- Registrierter Fischereibetrieb
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Bearbeitungsdauer
in der Regel 5 Arbeitstage
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft