Adresse
Flughafen: Genehmigung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 6 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 6-19d Luftverkehrsgesetz,
- §§ 38-60 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Abschnitt V Nummern 1a und 2a der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrages
- Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
- ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
- ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
- Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Genehmigungserteilung
- Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
- Gestattung der Betriebsaufnahme
Bearbeitungsdauer
- Keine Angabe möglich
Fristen
- Keine Fristsetzung
Formulare
Keine Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Fachlich freigegeben am
13.03.2017
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Ansprechpunkt
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit