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Förderung: Zuschuss für Forschungsvorhaben in der Fischerei beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Innovation zur besseren Bewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Meeresschätze

  • Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie von Pilotprojekten, Versuchen und Tests sowie der Umsetzung von Innovationen auf Fischereifahrzeugen, sofern diese in Zusammenhang mit nachhaltiger Fischerei stehen.
  • Vorhaben zur Entwicklung oder Einführung neuer Technologien oder Organisationsformen, die die Folgen des Fischfangs für die Umwelt verringern, einschließlich verbesserter Fangtechniken und einer verbesserten Selektivität der Fanggeräte, oder deren Ziel eine nachhaltigere Nutzung der biologischen Meeresschätze sowie eine bessere Koexistenz mit geschützten Räubern ist.

Entwicklung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen

  • Projekte zur Wiedereinbürgerung gefährdeter beziehungsweise ausgestorbener Arten in Küsten- und Binnengewässern, einschließlich der Haltung geeigneter Laicherstämme, sofern sie in einem spezifischen Rechtsakt der Union ausdrücklich als Erhaltungsmaßnahme aufgeführt sind, beziehungsweise als Versuchsbesatzmaßnahme
  • Maßnahmen zur Wiederansiedlung und Bestandsstützung gefährdeter Fischarten in Küsten- und Binnengewässern im Rahmen von Versuchsbesatzmaßnahmen
  • Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Arten, wo invasive Arten die Existenz gefährdeter einheimischer Arten bedrohen, Zurückdrängung invasiver Arten

Wer wird gefördert?

  • Für Bestandserhaltungsmaßnahmen (Nr. 3.1.1.1 FischFöRL EMFAF) können natürliche oder juristische Personen Zuwendungsempfänger sein. Die Vorhaben werden von oder in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung durchgeführt.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der europäischen Gemeinschaft (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF) und Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommerns.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. 
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens 5000,00 EUR betragen.
  • Fördersätze: bis zu 100 Prozent

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Anträge auf Förderung sind zusammen mit den dazugehörigen Anlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 

Zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist die Vorlage von drei Angeboten geeigneter Anbieter geeignet. Daneben können auch andere dokumentierte Informationen genutzt werden, die am Markt verfügbar sind, um die Plausibilität und Angemessenheit kalkulierter Ausgabenpositionen zu belegen. Kostenschätzungen können beispielsweise durch telefonische Abfragen, Markterkundungen im Internet, Auswertungen von Informationsmaterial potentieller Anbieter (Kataloge, Werbeprospekte) u. a. unterlegt sein.

Voraussetzungen

  1. Der Zuwendungsempfänger muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen. Es darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
  2. Ausnahmen hinsichtlich des Geschäfts- und Betriebssitzes außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind möglich.
  3. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens 5.000,00 EUR betragen. 
  4. Die Vorhaben im Bereich der Innovation nach Punkt 3.1.1.1 Buchstabe b der FischFöRL EMFAF M-V werden von oder in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung durchgeführt. Diese wissenschaftliche oder technische Einrichtung prüft und bestätigt die Ergebnisse der betreffenden Vorhaben, sofern sie das Vorhaben nicht selbst durchgeführt hat.
  5. Ausgaben dürfen im Rahmen des Projektes erst veranlasst werden, nachdem ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde; es sei denn, es wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt. Voraussetzung für eine entsprechende Genehmigung ist die Vorlage eines hinreichend begründeten Antrages.
  6. Die Inanspruchnahme anderer Fördermittel für den gleichen Zweck ist nicht zulässig.
  7. Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Aufträgen die vergaberechtlichen Regelungen zu beachten.
    Für private Auftraggeber gilt, dass Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Der Start der Antragstellung beginnt mit der Veröffentlichung des „Aufruf für die Einreichung von fischereilichen Innovationsvorhaben“ Ende September 2024. Nach Eröffnung des Aufrufs für die Einreichung von fischereilichen Innovationsvorhaben kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Fristen

Die Projekte sind bis zum 31.12.2028 abzuschließen.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden ((letzter Termin)) :

Laufzeit der Förderung:

Formulare

Rechtsbehelf

  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.08.2024

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V