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Förderung: Zuschuss für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.

Insbesondere investive und konzeptionelle Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung an Fließ- und Standgewässern, investive Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, investive Vorhaben zum Grundwasserschutz, zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur weitergehenden Abwasserbehandlung werden gefördert.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts sein, soweit sie Träger förderfähiger Vorhaben sind.

Wie wird gefördert?

  • Gewässerentwicklung Fließgewässer 90 Prozent
  • Gewässerentwicklung Standgewässer 100 Prozent
  • Hochwasserschutz 80 Prozent
  • Küstenschutz bis zu 95 Prozent
  • Grundwasserschutz bis zu 90 Prozent
  • Qualitätssicherung Trinkwasser, weitergehende Abwasserbehandlung bis zu 70 Prozent

Für konzeptionelle Projekte bei Gewässerentwicklungsvorhaben richtet sich die Höhe der Zuwendung nach den Vorhaben, mit denen sie im Zusammenhang stehen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für das Auswahlverfahren:

  • der vollständig ausgefüllte Antragsvordruck
  • Vorhabenbeschreibung
  • Kostenschätzung
  • Lageplan
  • Vorplanung oder Durchführbarkeitsuntersuchung
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens

Für das Antragsverfahren:

  • der vollständig ausgefüllte Antragsvordruck
  • Erläuterungsbericht
  • Kostenschätzung, Angebote
  • Karten, Lagepläne (bei Teilvorhaben mit Darstellung des Gesamtvorhabens)
  • Nachweis des Eigenanteils
  • Angaben zu den Indikatoren auf Vordruck
  • benötigte Eigentumsnachweise
  • benötigte Vorhabenzulassungen
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie berücksichtigt werden und das Vorhaben mit den Plänen und Konzepten des Landes in Einklang steht.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Für Fördermittelanträge wird ein Auswahlverfahren nach vorher festgelegten Projektauswahlkriterien durchgeführt. Im Ergebnis werden alle zur Förderung vorgesehenen Vorhaben in Projektlisten aufgenommen.
Im Anschluss sind für diese Vorhaben die Fördermittelanträge zu präzisieren und zu vervollständigen. Es folgen Bewilligungsverfahren, Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweisverfahren. Ein Antrag auf förderungsunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor Bewilligung gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Der Förderantrag für ein investives Vorhaben ist bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.

Der Förderantrag für ein konzeptionelles Projekt kann stets eingereicht werden. Zum 28. Februar und 31. August werden die Konzepte zur Förderung ausgewählt.

Laufzeit der Förderung:

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruchsstelle ist das jeweilige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt als Bewilligungsbehörde, Klagen sind beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörden sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Dezernat 41

Ansprechpunkt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft,
ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Referat 440
Herr Seefeldt
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Tel.: +49 385 588-16440
Email: O.Seefeldt@lm.mv-regierung.de