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Förderung: Zuschuss zur Förderung von Entrepreneurship beantragen

Volltext

Wer wird gefördert?

Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung sind Projekte, die darauf gerichtet sind, die Bedeutung und Akzeptanz der Selbständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.

Die Aktivitäten müssen eine strukturpolitische Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern haben. Dies ist insbesondere gegeben durch:

a) Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren,

  • die vorrangig Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierende über die Chancen einer Gründung informieren, sie beraten, qualifizieren, bei einer Gründung begleiten und in der Wachstumsphase betreuen,
  • die unternehmerisches Denken bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung fördern, insbesondere durch gemeinsame Projekte mit Unternehmen,
  • die in Form von Aktionen und regionalen Wettbewerben auf Chancen der Selbständigkeit aufmerksam machen.

b) Projekte, die in Form von landesweiten Wettbewerben auf Chancen der Selbstständigkeit aufmerksam machen und durch spezielle weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Qualifizierung und Beratung auch überregional Entwicklungsperspektiven aufzeigen,
c) Projekte, die das Thema Unternehmensnachfolge als alternative Form der Selbständigkeit bewerben und durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung begleiten,
d) Projekte, die in der Öffentlichkeit auf die Chancen der Selbständigkeit aufmerksam machen und mögliche Unterstützungsangebote vernetzen,
e) Projekte, besonders in Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren, die darauf abstellen die Kenntnisse über die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Ausgründung von Frauen zu verbreitern oder Gründungen dieser in der Gründungs- und Wachstumsphase zu betreuen.

Die Projekte richten sich insbesondere an folgende Zielgruppen:

  • Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale ist durch den Erlass zur ESF-Personalkostenpauschale in Mecklenburg-Vorpommern (Erlass ESF-PKP) geregelt. Der Erlass wird auf der Internetplattform der Bewilligungsbehörde veröffentlicht.
Für Zuwendungen nach Buchstaben a), c) bis e) sind zudem die pauschalierten Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) der Personalkostenpauschale ermittelt.
Die Höhe der Restkostenpauschale beträgt

  • für Zuwendungen nach Buchstaben a, c und e 27 Prozent und
  • für Zuwendungen nach Buchstabe d 39 Prozent.

Mit den Pauschalen sind sämtliche projektbezogenen Personal- und Sachausgaben sowie indirekte Kosten abgegolten.
Für Zuwendungen nach Buchstabe b) sind zudem die Verwaltungsgemeinkosten in Form einer Pauschale sowie Standardeinheitskosten für die Sachkosten zuwendungsfähig.

  • Die Höhe des Pauschalsatzes für die Verwaltungsgemeinkosten beträgt 15 Prozent der Personalkostenpauschale.
  • Die Höhe der jährlichen Standardeinheitskosten für die Sachkosten wird durch das zuständige Ministerium festgelegt. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen nach Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen. Die Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Tranche ist die Durchführung der jährlichen Prämierung nach der Bewertung der Projektideen durch eine fachkundige Jury einschließlich der Verleihung der dotierten Preise. Die Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Tranche ist die Durchführung der im Kontext der jährlichen Bewertung der Projektideen stehenden zwei Exkursionen, die jeweils mindestens drei Tage andauern müssen. Die Höhe der beiden Tranchen wird durch das zuständige Ministerium festgelegt.
  • Mit den Pauschalen und den Standardeinheitskosten für die Sachkosten sind sämtliche projektbezogenen Personal- und Sachausgaben sowie indirekte Kosten abgegolten.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Vorlage eines Antrages mit Projektbeschreibung, in der Inhalt und Ziel des Projektes unter Berücksichtigung der Querschnittsziele definiert werden und die alle erforderlichen Angaben hinsichtlich der zeitlichen Struktur, des voraussichtlichen Kreises der Teilnehmenden, der erforderlichen finanziellen Aufwendungen sowie der Finanzierung des Projektes enthalten.

Voraussetzungen

Sitz des Zuwendungsempfängers in M-V

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde.

Bearbeitungsdauer

Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Gewährung des Zuschusses per Zuwendungsbescheid.

Fristen

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Im Einzelfall kann auf Antrag ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt werden.

Laufzeit der Förderung:

Formulare

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.08.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Förderangelegenheiten
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Telefon 0385 588-59000
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de