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Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen beantragen
Volltext
Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.
Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.
Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.
Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.
Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.
Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.
Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.
Danach erhalten Sie ein Zeugnis.
Fristen
keine
Formulare
Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Während Ihrer Weiterbildung können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über das sogenannte Meister-BAföG. Diese informiert Sie über einen möglichen Anspruch.
Informieren Sie sich auch über die Bildungsprämie.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.02.2022
Zuständige Stelle
Handwerkskammern