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Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen
Volltext
Förderzweck
Unterstützung hörbehinderter Menschen hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.
Fördermittelempfänger
Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.
Art und Umfang, Höhe der Förderung
Kostensätze für Einsatz -und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.
Handlungsgrundlage(n)
§ 44 LHO sowie dazugehörige allgemeine Verwaltungsvorschriften
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Abtretungserklärung
- Einsatzbestätigung
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Voraussetzungen
- Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
- Nachweis der Hörbehinderung
- Einsatzbestätigung
- Abtretungserklärung der hörbehinderten Person
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.
Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.
Bearbeitungsdauer
Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.
Fristen
keine
Formulare
Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Onlineverfahren möglich: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Weiterführende Informationen
Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.05.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock
Telefon: +49 381 331-59000
Telefax: +49 381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Website: www.lagus.mv-regierung.de
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V