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Fundsache Status abfragen
Volltext
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
06.11.2013
Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ausweispflicht
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Personalausweis abholen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Hauptwohnung abmelden
- Wohnung anmelden
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
- Nebenwohnung abmelden
- Fundsache Status abfragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Führungszeugnis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
Frau Stephanie Ehmisch
Position: Sachbearbeiter/in
Terminvergabe Bürgerservice & Empfang, Fundbüro
Tel.: | 03863 5454-340 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Zuständig für :
Frau Caroline Dehl
Position: Sachbearbeiter/in
Terminvergabe Bürgerservice & Empfang
Tel.: | 03863 5454-344 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.