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Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
Volltext
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter betrieben haben und die Stellvertretungserlaubnis beendet haben beziehungsweise der Betrieb nicht mehr durch die/den Stellvertreterin/Stellvertreter geführt werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Wenn Sie die Anzeige nicht tätigen sollten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt 51,00 - 928,00 EUR.
Verfahrensablauf
Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Gaststättengewerbe bei der zuständigen Stelle an.
Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Bearbeitungsdauer
Haben Sie die Beendigung der Betriebsführung durch den Stellvertreter der zuständigen Stelle angezeigt, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.
Fristen
Die Beendigung einer Stellvertretung im Gaststättengewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Sie trifft als Erlaubnisinhaber bei einer Beendigung der Betriebsführung durch den Stellvertreter die Pflicht, nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GastG (selbst) den Nachweis durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer zu erbringen, dass Sie über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden sind und Sie mit ihnen als vertraut gelten können. Wird dieser Unterrichtungsnachweis nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Stellvertreters erbracht, stellt dies einen Widerrufsgrund hinsichtlich der Gaststättenerlaubnis dar.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.06.2023
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpunkt
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.
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30.01 Ordnung und Meldewesen
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Nancy Schmidt
Gewerbeangelegenheiten, Fischereischeine
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerbe abmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Versteigerung anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
Frau Christin Wellnitz
Position: Sachbearbeiterin
Gewerbeangelegenheiten, Parkausweise
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Gewerbe ummelden
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Gewerbe anmelden
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Gewerbe abmelden
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Versteigerung anzeigen
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.