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Geburtsurkunde beantragen
Volltext
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG
Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)
Handlungsgrundlage(n)
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa (Kostenverordnung Innenministerium - IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
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bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
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für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
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die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
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der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
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Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
-
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 04. Oktober 1991 i. V. m. der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa und zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 22. Februar 2017 werden folgende Gebühren erhoben.
1. Für die erste Urkunde 15 €
2. Für jede weitere Urkunde des gleichen Vorgangs 7,50 €.
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
-
Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
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Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
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Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
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Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen..
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Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
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Name, Vorname
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Geburtsdatum und -ort
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Name, Vorname der Eltern
-
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
-
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Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG
Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG
Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)
Fachlich freigegeben durch
BMI Referat VII1
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.06.2017
Zuständige Stelle
Für den Geburtsort zuständiges Standesamt
Ansprechpunkt
Für den Geburtsort zuständiges Standesamt