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Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen
Volltext
Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfrei gestellten baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht ergeben sich aus dem Abstand des Objektes zu Flugplätzen (auch Hubschrauberlandeplätze oder Flughäfen) sowie der Höhe des Objektes in Metern über Grund und in Metern über Normal Null. Im Bauschutzbereich von Flugplätzen (1,5 km Umkreis um den Flugplatzbezugspunkt) sind alle Anlagen, Grabungen, Bäume und Geräte genehmigungspflichtig. Im Bauschutzbereich von großen Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe. Auch außerhalb des Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde.
Stellen Sie den Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort (Angabe der Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84) und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an sowie das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird.
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Nummer 14 Abschnitt V der Anlage 1 zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- Nummer 21.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angaben zu Art des Luftfahrthindernisses, Standort (geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84), Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
- Skizze/Ansichtszeichnung des Hindernisses
- Lageplan/topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses (zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite)
Voraussetzungen
- Genehmigungspflicht auf Grund der Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
- Genehmigung, wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
- Genehmigung, falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenrahmen: 70 - 5.000 Euro
Gebühr: EUR 70,00 bis 5000,00
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben, zum Beispiel bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Reichen Sie den Antrag mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Luftfahrtbehörde innerhalb von 2 Monaten, ob die Genehmigung erteilt werden kann. Sie erhalten innerhalb von 2 Monaten die gewünschte Genehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags. Wenn die zuständige Luftfahrtbehörde innerhalb dieser Frist die Genehmigung nicht ablehnt oder diese Frist nicht verlängert, gilt die Genehmigung ebenso als erteilt.
Bearbeitungsdauer
- 2 Monate
Fristen
- Antragsfrist: 2 Monate vor Beginn der Errichtung
- Eintritt einer Genehmigungsfiktion: 2 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse) : 2 Monat(e)
Genehmigungsfiktion (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat) : 2 Monat(e)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- 1 - Merkblatt Luftfahrthindernisse
- 2 - Antrag auf Genehmigung eines Krans/Bauhilfsmittel/Baugerät
- 3 - Hinweise zum luftfahrtbehördlichen Verfahren in MV zur Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen
Weiterführende Informationen
Eine unverbindliche Vorprüfung Ihres Vorhabens in Bezug auf Flugsicherungseinrichtungen können Sie über die Website des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vornehmen:
Hinweise (Besonderheiten)
Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.09.2023
Zuständige Stelle
Luftfahrtbehörde