Online beantragen
Gerichtsentscheidungen einsehen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Volltext
Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.
Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.
Handlungsgrundlage(n)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 19
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) - Anlage Kostenverzeichnis
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Voraussetzungen
- Keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
- Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
- Versandart Post:
- Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
- Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite
Verfahrensablauf
- Keine
Bearbeitungsdauer
- Es besteht keine Bearbeitungsdauer. Die Einsicht ist unmittelbar möglich.
Fristen
Keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben am
28.04.2023
Hinweise (Besonderheiten)
- Keine
Zuständige Stelle
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz