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Glasabfälle: zur Entsorgung abgeben
Volltext
Altglas eignet sich besonders gut für das Recycling, da es beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen hochwertigen Produkten verarbeitet werden kann. Gegenüber der Neuglasherstellung trägt das Altglasrecycling dazu bei, Rohstoffe zu schonen und den Energiebedarf zu verringern. Altglas wird meist zu Behälterglas, zum Beispiel Flaschen und Gefäße für Getränke und Lebensmittel, recycelt.
Sie können leere, pfandfreie Glasverpackungen für Lebensmittel, Getränke, Kosmetik und Medizin im Altglascontainer entsorgen. Weißes Glas werfen Sie in den Weißglascontainer, braunes Glas in den Braunglascontainer und grünes Glas sowie andersfarbiges in den Grünglascontainer.
Achten Sie darauf, dass Sie nur leere Glasverpackungen in den Altglascontainer werfen und die Reste vorher entfernen.
Die Entsorgung von Glasabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Handlungsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Voraussetzungen
Das gehört in den Altglascontainer:
- leere pfandfreie Einweg-Glasflaschen oder andere leere Glasverpackungen für zum Beispiel Lebensmittel oder Kosmetik,
- Deckel und Verschlüsse von Gläsern oder Flaschen können vorher entfernt und als Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne, Gelber Sack) entsorgt werden. Andernfalls werden sie in der Altglasaufbereitung in der Recyclinganlage aussortiert und dann recycelt.
Das gehört nicht in den Altglascontainer:
- Trinkglas,
- Kerzenglas,
- Kristallglas,
- Fensterglas,
- Spiegelglas,
- Autoglas,
- feuerfeste Gläser wie Laborglas,
- Porzellan und Keramik,
- Lampen oder andere Fremdkörper
Diese Abfälle haben zum Teil einen anderen Schmelzpunkt, lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Abfälle nicht in den Altglascontainern entsorgt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Glasabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Glasabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Wertstoffhöfen, Sammelstellen oder Containerdiensten).
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Glasabfällen auf der Webseite des Bundesumweltministeriums
- Informationen zu Glasabfällen auf der Webseite des Bundesumweltamtes
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.07.2024
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.