Hortbetreuung
Volltext
Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Hortförderung.
Entsteht den Eltern in den Ferienzeiten ein erhöhter Bedarf, so muss dieser den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich angezeigt werden. Eltern tragen die Kosten, die sich durch die erhöhte Inanspruchnahme während der Schulferien ergibt. Jedoch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme dieses Elternbeitrags verpflichtet, soweit den Eltern die Kosten nicht oder nur anteilig zuzumuten sind.
Im begründeten Einzelfall ist die Förderung eines schulpflichtigen Kindes auch durch eine Tagespflegeperson möglich.
Handlungsgrundlage(n)
§§ 5, 21 Absatz 4 und Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an den gewünschten Hort. In begründeten Einzelfällen ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Hortförderung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht, jedoch muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen und Einrichtungen vorhalten. Hierbei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit erwerbstätigen, erwerbssuchenden, in Ausbildung befindlichen oder sozial benachteiligten Eltern berücksichtigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.04.2019
Zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung
Adresse
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19370 Parchim, Stadt
Postfach: Postfach 12 63
Telefon:
03871 722-5102
(Herr Meier (FGL / stellv. FDL))
Ansprechpartner
Frau Annika Bordihn
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Frau Sandy Hufnagel
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5124 |
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Raum: | C 214 (LWL) |
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alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Sylvia Golein
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5114 |
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Raum: | 429 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Ina Klüßendorf
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5126 |
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Raum: | C227 (LWL) |
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alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Daniela Kopischke
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5192 |
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Raum: | C222 (LWL) |
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Frau Jana Hahn
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5259 |
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Raum: | C228 (LWL) |
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Frau Simone Schumann
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5120 |
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Raum: | C230 (LWL) |
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Frau Jennifer Hoffmann
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Tel.: | 03871 722-5127 |
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Raum: | C227 (LWL) |
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Frau Sabine Drescher
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5103 |
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Frau Yvonne Schult
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Frau Bärbel Jaap
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5258 |
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Frau Inika Schade
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Frau Cornelia Harm
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Raum: | 429 (PCH) |
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Frau Anja Westphal
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Tel.: | 03871 722-5119 |
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Frau Corinna Friedrich-Leuschner
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Frau Evi Hackelberg
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Frau Kerstin Gebert
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Frau Mirella Leixnering
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Raum: | C226 (LWL) |
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