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Jägerprüfung: Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass der Prüfling an mind. 130 Ausbildungsstunden einer in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurz bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat
  • Nachweis über Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
  • Für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Voraussetzungen

  • Mindestens 130 Ausbildungsstunden bei einem in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurz bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert
  • Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  • Antragsteller muss mindestens Sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben

Formulare

Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.06.2024

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.) : 2 Woche(n)

Kosten

Gebühr: EUR 280,00