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Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
- Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
- Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.06.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 70,00
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Herr Axel Paul
Position: SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3028 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 251 (PCH) |
Zuständig für :
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
Frau Elfi Kaben
Tel.: | 03871 722-3027 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
Herr Michél Krüger
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3033 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr