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Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Absatz 1 Landesjagdgesetz M-V (LJagdG M-V)
- Nummer 3.3 der Jagdgebührenverordnung (JagdGebVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Hinweise (Besonderheiten)
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.07.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Kosten
Verwaltungsgebühr (für ein Jagdjahr) : EUR 20,00
Verwaltungsgebühr (für zwei Jagdjahre) : EUR 30,00
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Herr Axel Paul
Position: SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3028 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 251 (PCH) |
Zuständig für :
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
Frau Elfi Kaben
Tel.: | 03871 722-3027 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
Frau Brigitte Bliemeister
Tel.: | 03871 722-3026 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 252 (PCH) |
Zuständig für :
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr