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Kurabgabe
Volltext
Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Handlungsgrundlage(n)
gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Rechtsbehelf
Hinsichtlich der Heranziehung zur Kurabgabe steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.05.2019
Zuständige Stelle
die Kurabgabe erhebende Gemeinde
Ansprechpunkt
die Kurabgabe erhebende Gemeinde
50 Wirtschaftsamt
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Wirtschaftsamt aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Vergabestelle aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Wahlen aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Ansprechpartner
Herr Tobias Liebig (Vergabe)
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-504 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 032 |
Frau Carmen Krooß
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-500 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 112 |
Zuständig für :
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Ergebnis feststellen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Zulassung, Änderung und Rücknahme des Landtagswahlvorschlags beantragen
- Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren
- Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen
- Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen
- Seniorenpass beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Beteiligung an der Landtagswahl anzeigen und diese Anzeige prüfen
- Kurabgabe
- Eine Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Landtagswahl
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen
- Kommunalwahl: Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
Frau Carola Franz (Kultur & Tourismus)
Position: Sachbearbeiter/-in
Tel.: | 03863 5454-505 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 111 |
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.